Phase 3

Präventionskurse §20 SGB V

Damit Sie Ihren Gesundheitszustand erweitern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechtzeitig begegnen.

Präventionskurse nach §20 SGB V sind Gesundheitskurse, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Das Ziel dieser Kurse ist es, die Gesundheit zu erhalten und das Entstehen von Beschwerden vorzubeugen.

Und so klappt es mit der Kostenrückerstattung:

  • Die Kursgebühren werden bei uns gezahlt
  • Sie nehmen regelmäßig am Kurs teil (mindestens 80% der Kurseinheiten)
  • Nach der Teilnahme des Kurses erhält man eine Teilnahmebescheinigung über den Abschluss des Kurses
  • Abschließend können die Kursunterlagen bei der Krankenkasse eingereicht werden
  • Sie bekommen Ihre Rückerstattung von der Krankenkasse (je nach Krankenkasse 75 – 100 % der Kursgebühr)

Kurse